Die „Mütter des Grundgesetzes“ – das sind die vier Frauen, die gemeinsam mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ als Artikel 3 ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
Zu seiner Sitzung am 04.11.2015 lag dem Ausschuss für Stadtentwicklung ein Vorschlag zur Umbenennung einiger Straßennamen in den ehemaligen Britenvierteln vor. Bedeutende Frauen sollen vorgeschlagen werden denn bisher sind nur wenige Frauen als Namensgeberin für Straßen in Detmold berücksichtigt worden.
Der Gleichstellungsbeirat schlug vor, den Christaweg, den Gerdaweg sowie einen bisher unbenannten Weg nach Frieda Nadig, Elisabeth Selbert und Helene Weber zu benennen.
Ein lobenswerter Vorschlag der zeitnah vom Rat beschlossen und umgesetzt wird aber eine Frage aufwirft.
Sentaweg, Annastraße, Monikaweg, Erikastraße, Ingridstraße sind die Namen von fünf weiteren Wegen bzw. Straßen in diesem Quartier. Warum ist dem Gleichstellungsbeirat die Ehrung der vierten „Grundgesetzmutter“ nicht ebenso wichtig gewesen?
Quellen:
Ratsinformationssystem Detmold, OpenStreetMap
Nachtrag:
Vor 125 Jahren am 6. Juli 1898 wurde Helene Wessel geboren.
Hier kannst du den Zeitzeichen-Beitrag vom 6. Juli 2023 nachhören:
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/zeitzeichen-helene-wessel-100.html